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   VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121   

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VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121 (https://dejure.org/2015,9381)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2015 - 16a D 14.121 (https://dejure.org/2015,9381)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 2015 - 16a D 14.121 (https://dejure.org/2015,9381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis als Disziplinarmaßnahme wegen Besitzes von kinderpornographischen Bildern und Videodateien

  • rewis.io

    Beamtenverhältnis, Disziplinarverfahren, Keine Bindungswirkung, Außerdienstliches Dienstvergehen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis als Disziplinarmaßnahme wegen Besitzes von kinderpornographischen Bildern und Videodateien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121
    Der Beklagte hat durch den Besitz kinderpornographischer Bilder und Videodateien schuldhaft gegen seine Pflicht aus Art. 62 Abs. 1 Satz 2 und Art. 64 Abs. 1 Satz 3 BayBG i.d.F. vom 27. August 1998 (a.F.) bzw. § 33 Abs. 1 und § 34 Satz 3 BeamtStG verstoßen, die Gesetze zu beachten sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 45).

    Ein Lehrer, der sich strafbares kinderpornographisches Material verschafft oder dieses besitzt, beweist dadurch erhebliche Persönlichkeitsmängel, die eine nachhaltige Vertrauensbeeinträchtigung i.S.d. Art. 84 Abs. 1 Satz 2 BayBG a.F., § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nach sich ziehen, weil der Täter hierdurch das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Selbstbeherrschung, seine Zuverlässigkeit und seine moralische Integrität setzt, von Grund auf erschüttert bzw. zerstört (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 49).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (BVerwG, U.v. 19.8.2010 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 50).

    Zudem verfügt er nicht mehr über die persönliche Autorität, die für diesen Beruf unabdingbar ist (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - a.a.O. Rn. 54; U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 54).

  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121
    Dabei kommt die Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis in Betracht, wenn das strafbare Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere der Anzahl und des Inhalts des Materials als besonders verwerflich einzustufen ist und dem Beamten auch keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zukommen (BVerwG, B.v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 - juris Rn. 11; B.v. 5.4.2013 - 2 B 79/11 - juris Rn. 7).

    Die langjährige pflichtgemäße Dienstausübung ist - selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen - für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, derartige gravierende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, B.v. 5.4.2013 - 2 B 79/11 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121
    Da jedoch nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" entlastende Umstände bereits dann in die Bewertung einzubeziehen sind, wenn hinreichende Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (BVerwG, U.v. 23.2.2012 -2 C 38/10 - juris Rn. 15), kann nicht unterstellt werden, dass der Beklagte sexuelle Motive bei seinen Taten hatte.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121
    Selbst eine überlange Verfahrensdauer kann nicht zum Absehen der disziplinarrechtlich gebotenen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen (BVerwG, U.v. 28.2.2013 - 2 C 3.12 - juris Rn. 44).
  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121
    Die Entfernung des Beklagten aus dem Beamtenverhältnis wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften ist unter Abwägung des Gewichts des Dienstvergehens sowie des eingetretenen Vertrauensverlustes und der mit der Verhängung der Höchstmaßnahme einhergehenden Belastung auch nicht unverhältmäßig und verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Schuldprinzip (BVerfG, B.v. 18.1.2008 - 2 BvR 313/07 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BVerwG, U.v. 14.10.2003 - 1 D 2/03 - juris Rn. 49).
  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14) für Latein/Katholische

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121
    Zudem verfügt er nicht mehr über die persönliche Autorität, die für diesen Beruf unabdingbar ist (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - a.a.O. Rn. 54; U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 54).
  • VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.981
    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121
    Diese Umstände stellen das normale Verhalten zur Erfüllung der Dienstpflichten dar und sind nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden könnte, (BayVGH, U.v. 12.7.2006 - 16a D 05.981 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121
    Er hat die Dateien ausschließlich auf seinen privaten Computer abgespeichert (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121
    Ein Mangel des behördlichen Verfahrens ist wesentlich i.S.d. Art. 53 BayDG, wenn sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen lässt, dass er sich auf das Ergebnis des gerichtlichen Disziplinarverfahrens ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2010 - 2 C 15/09 juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 16a D 11.624

    Hauptschullehrer; Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen; Lösung (verneint);

  • VG Wiesbaden, 30.04.2019 - 28 K 2607/17

    Disziplinare Ahndung des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften

    Insoweit genügt bereits die bloße Eignung für eine Vertrauensbeeinträchtigung, zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. März 2015 - 16 a D 14.121 -, juris, Rn. 41 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 2 B 18/10 -, juris, Rn. 15).

    § 184 c Abs. 4 StGB a.F. mit einer Strafandrohung von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe) bei der Maßnahmenbemessung deshalb auf einen Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung abzustellen, wenn das Dienstvergehen keinen Bezug zu den dienstlichen Aufgaben des Beamten aufweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 2 B 146/11 -, juris, Rn. 9; BayVGH, Urteil vom 18. März 2015 - 16a D 14.121 -, juris, Rn. 48).

    Dabei kommt die Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis in Betracht, wenn das strafbare Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere der Anzahl und des Inhalts des Materials als besonders verwerflich einzustufen ist und dem Beamten auch keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zukommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133/11 -, juris, Rn. 11; Beschluss vom 5. April 2013 - 2 B 79/11 -, juris, Rn. 7, BayVGH, Urteil vom 18. März 2015 - 16a D 14.121 -, juris, Rn. 49).

    Einem Lehrer, der - wie hier - ein solches Verhalten an den Tag gelegt hat, kann nicht mehr das nötige Maß an Respekt entgegengebracht werden, das für ein glaubwürdiges erzieherisches Wirken unabdingbar ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. März 2015 - 16a D 14.121 - juris, Rn. 54 ff.).

  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.2126

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen außerdienstlichen Besitzes

    Demnach kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach einer sorgsamen Würdigung der Einzelfallumstände (BVerwG, B.v. 21.6.2017 - 2 B 83.16 - juris Rn. 7) in Betracht, wenn das strafbare Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere der Anzahl und des Inhalts des Materials, als besonders verwerflich einzustufen ist und dem Beamten keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zugutekommen (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2017 - 2 B 42.16 - juris Rn. 12; B.v. 19.03.2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 5; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 49; vgl. ferner betreffend Polizeibeamte: BVerwG, U.v. 18.06.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 36).

    Das Geständnis im Strafverfahren ist nicht als Milderungsgrund zu werten, da es nicht freiwillig vor drohender Entdeckung, sondern im Rahmen des bereits gegen den Beklagten eingeleiteten Strafverfahrens erfolgt ist (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 186; U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 60).

  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen der Übersendung von

    Das Geständnis im Strafverfahren ist nicht als Milderungsgrund zu werten, da es nicht freiwillig vor drohender Entdeckung, sondern im Rahmen des bereits gegen den Beklagten eingeleiteten Strafverfahrens erfolgt ist (vgl. BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 60).
  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.1249

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes von

    Demnach kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach einer sorgsamen Würdigung der Einzelfallumstände (BVerwG, B.v. 21.6.2017 - 2 B 83.16 - juris Rn. 7) in Betracht, wenn das strafbare Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere der Anzahl und des Inhalts des Materials, als besonders verwerflich einzustufen ist und dem Beamten keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zugutekommen (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2017 - 2 B 42.16 - juris Rn. 12; B.v. 19.3.2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 5; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 49; vgl. ferner betreffend Polizeibeamte: BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.422

    Besitz kinderpornographischer Schriften, Übermäßige Nutzung des Dienstcomputers

    Demnach kommt die Höchstmaßnahme nach einer sorgsamen Würdigung der Einzelfallumstände (BVerwG, B.v. 21.6.2017 - 2 B 83.16 - juris Rn. 7) in Betracht, wenn das strafbare Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere der Anzahl und des Inhalts des Materials, als besonders verwerflich einzustufen ist und dem Beamten keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zugutekommen (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2017 - 2 B 42.16 - juris Rn. 12; B.v. 19.3.2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 5; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 49; vgl. ferner betreffend Polizeibeamte: BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 36).
  • VG München, 17.04.2019 - M 19B DK 18.2029

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Er hatte die Dateien ausschließlich auf seinen privaten Geräten gespeichert (BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 40).

    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen oder jugendlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 42 zu kinderpornographischen Schriften).

    Das Ausmaß des Vertrauensschadens, der durch eine außerdienstlich begangene Straftat hervorgerufen wird, wird maßgeblich durch den Strafrahmen bestimmt (vgl. BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 48).

    Auch das Geständnis des Beklagten begründet keinen Milderungsgrund, weil es nicht freiwillig vor drohender Entdeckung, sondern im Rahmen des bereits gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens erfolgt ist (BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 60).

  • VGH Bayern, 06.04.2022 - 16a D 20.975

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Jedoch ist das Geständnis im Strafverfahren nicht als Milderungsgrund zu werten, da es nicht freiwillig vor drohender Entdeckung, sondern im Rahmen des bereits gegen den Beklagten eingeleiteten Strafverfahrens erfolgt ist (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 186; U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 60).
  • VG München, 06.03.2019 - M 19L DK 18.2045

    Disziplinarklage zur Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Insoweit genügt bereits die bloße Eignung für eine Vertrauensbeeinträchtigung; zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 41; B.v. 26.6.2012 - 16a DC 11.2880 - juris Rn. 39).

    Der Beklagte beweist dadurch erhebliche Persönlichkeitsmängel, die eine nachhaltige Vertrauensbeeinträchtigung im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nach sich ziehen, weil er hierdurch das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Selbstbeherrschung, seine Zuverlässigkeit und seine moralische Integrität setzt, von Grund auf erschüttert bzw. zerstört (vgl. BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 43).

    Schüler, Eltern und Allgemeinheit können einem Lehrer, der die dem Beklagten vorgeworfenen Internet-Chats geführt hat, nicht mehr frei von der Befürchtung gegenübertreten, er sehe auch in den ihm zur Ausbildung und Erziehung überantworteten Jugendlichen Objekte sexuell motivierter Wünsche (vgl. BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 57).

  • VGH Bayern, 28.09.2022 - 16a D 20.1901

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Leitenden Bewährungshelfers bei Besitz und

    Dagegen ist das Eingeständnis des Fehlverhaltens schon deshalb nicht als Milderungsgrund zu werten, weil es nicht freiwillig vor der drohenden Aufdeckung, sondern erst im Rahmen des eingeleiteten Strafverfahrens erfolgt ist (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 186; U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 60).
  • VG München, 05.06.2020 - M 19B DA 20.1816

    Regelung einer vorläufigen Dienstenthebung

    Er hatte die Dateien ausschließlich auf seinen privaten Speichermedien gespeichert (BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 40).

    Das Ausmaß des Vertrauensschadens, der durch eine außerdienstlich begangene Straftat hervorgerufen wird, wird maßgeblich durch den Strafrahmen bestimmt (vgl. BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 48).

    Die Anhebung des Strafrahmens um ein Jahr auf drei Jahre begründet - ungeachtet der besonderen Vorwerfbarkeit der Tat, die darin besteht, dass derjenige, der kinderpornographische Bilder konsumiert, durch seine Nachfrage nach solchen Darstellungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit beiträgt (BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 42), noch nicht das Vorliegen eines schweren Delikts, das erforderlich wäre, um einen Orientierungsrahmen bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu eröffnen.

  • VG Ansbach, 16.12.2019 - AN 12b D 18.00580

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

  • VG Wiesbaden, 30.04.2019 - 28 K 4276/17

    Disziplinare Ahndung des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften

  • VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 13b D 13.01254

    Studienrat an einer Fach- und Berufsoberschule; Besitz von kinderpornographischen

  • VG München, 16.11.2021 - M 13L DK 18.2025

    Disziplinarmaßnahme, hier: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Kinderpornographie

  • VG München, 15.02.2022 - M 13L DK 19.5889

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Besitz kinder- und jugendpornographischer

  • VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen innerdienstlichen Betrugs

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